Narkose
Viele Menschen haben Angst vor dem Zahnarztbesuch. Die häufigsten Ursachen sind schlechte Erfahrungen. Wir möchten Sie vom Gegenteil überzeugen. Zu Beginn stehen bei uns ein umfassendes Gespräch und die Befunderhebung. Wir nehmen uns Zeit für Sie.
Eine Behandlung in Narkose kann sinnvoll sein bei sehr ängstlichen Patienten, Kindern und behinderten Menschen. Narkose ist, sofern es der Gesundheitszustand des Patienten erlaubt, bei allen zahnärztlichen Maßnahmen möglich. Bei umfangreicher Zahnsanierung oder größeren Operationen bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer Vollnarkose in unseren Räumen an. Die Narkose wird von einem erfahrenen Anästhesisten durchgeführt, der Sie während der gesamten Behandlung überwacht und betreut. Der Anästhesist veranlasst vor einer geplanten Narkosebehandlung die nötigen Voruntersuchungen.
Die jeweilige Beurteilung muss für jeden Einzelfall gesondert vorgenommen werden.
Wird die Kostenübernahme für die Vollnarkose nicht von der gesetzlichen Krankenkasse getragen, berechnet der Anästhesist pro angefangene Stunde € 200,-, die privat bezahlt werden müssen.
Bei Privatpatienten können die Kosten von den privaten Krankenversicherungen übernommen werden.
Da nach der Narkose die Teilnahme am Straßenverkehr verboten ist, sollte für Begleitung oder eine Fahrgelegenheit gesorgt werden. Am Folgetag sollte dem Körper Ruhe gegönnt werden.
In folgenden Fällen erstattet die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Vollnarkose:
Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sofern wegen mangelnder Kooperation Fähigkeit und/oder durch den Eingriff bedingt eine andere Art der Schmerzbehandlung nicht möglich ist.
Patienten mit mangelnder Kooperationsfähigkeit bei geistiger Behinderung und/oder schwere Dyskinesie.
Bei schweren Angststörungen bzw. Phobien, die von einem dazu qualifizierten Arzt oder Psychotherapeuten diagnostiziert und entsprechend bescheinigt werden.
Sie möchten an Ihren halbjährlichen Kontrolltermin erinnert werden?
Wir erinnern Sie schriftlich